Für Unternehmen: 10 % auf die Basisqualifizierung mit FIRMA10 · Fortbildungen bei der ersten Bestellung: je 5 Plätze buchen, 4 bezahlen, auch gemischt Bedingungen

Fortbildungen

Online-Fortbildungen für Alltagshelfer und Betreuungskräfte

Kompakte Fortbildungen für Alltagshelfer, Betreuungskräfte und Mitarbeiter im Pflege- und Betreuungsdienst – komplett online, im eigenen Tempo und mit Teilnahmebescheinigung als Nachweis.

Für Unternehmen: Bei der ersten Bestellung je 5 Fortbildungsplätze buchen, nur 4 bezahlen – auch bei verschiedenen Fortbildungen.

Demenz & Krankheitsbilder

Notfall & Krise

Den Menschen wirklich sehen

Reden, zuhören, verbinden

Recht & Sicherheit

Aktivieren & Beschäftigen

Selbstfürsorge

Besondere Situationen im Haushalt

Ernährung & Kochen im Alltag

Sicherheit & Unfallverhütung

Recht, Grenzen & Nähe

Haushaltsorganisation

Wohnumfeld & Wohlfühlen

Einkauf & Vorratshaltung

Wirtschaftlichkeit & Nachhaltigkeit

Wäsche & Textilpflege

Reinigung & Sauberkeit

Hygiene & Infektionsschutz

So laufen die Fortbildungen ab

Interaktive Online-Lerneinheit im eigenen Tempo: Praxissituation zum Einstieg, kompakter Wissensteil, Übung zum Vertiefen und ein Rückblick mit den Kernsätzen zur Selbsteinschätzung. Zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis.

Nachweis

Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Ob eine Fortbildung von der für Sie zuständigen Stelle anerkannt wird, entscheidet allein diese Stelle — die Anforderungen unterscheiden sich. Nach unserer Erfahrung ist das in der Regel unproblematisch. Wir schulden die Durchführung der Fortbildung und die Teilnahmebescheinigung, nicht die Anerkennung durch Dritte.

Für Unternehmen

  • ✓Für Unternehmen: Bei der ersten Bestellung je 5 Fortbildungsplätze buchen, nur 4 bezahlen – auch bei verschiedenen Fortbildungen.
  • ✓Plätze zentral kaufen und Ihren Mitarbeitern zuweisen
  • ✓Kauf auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel
  • ✓Fortschritt und Nachweise pro Mitarbeiter im Dashboard

Für Einzelpersonen

Alltagshelfer sollen über aktuelles, tätigkeitsspezifisches Wissen verfügen und an den dafür notwendigen Fortbildungen teilnehmen (§ 8 Abs. 5 AnFöVO NRW). Einen Stundenumfang nennt die Verordnung nicht – wählen Sie Themen, die zu den Menschen passen, die Sie begleiten.

Noch keine Basisqualifizierung? Basisqualifizierung nach § 45a SGB XI (40 UE)