Online-Qualifizierung und ZFU-Zulassung – was bedeutet „zugelassen nach FernUSG“?
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Wer eine Qualifizierung online macht, stößt auf Begriffe wie „ZFU-zugelassen“ oder „staatlich zugelassener Fernunterricht“. Dahinter steht das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Es schützt Teilnehmer von Fernlehrgängen – und es verlangt für bestimmte Kurse eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Wann ist ein Kurs „Fernunterricht“?
Gesetzestext – § 1 Abs. 1 FernUSG
„Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der
- der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
- der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.“
Unsere Einordnung: Beide Merkmale müssen zusammenkommen. Ein Online-Kurs ist räumlich getrennt – Merkmal 1 ist also fast immer erfüllt. Entscheidend ist Merkmal 2: Wird der Lernerfolg überwacht, zum Beispiel durch Tests, Einsendeaufgaben oder eine Abschlussprüfung, handelt es sich um Fernunterricht.
Wann braucht ein Fernlehrgang eine Zulassung?
Gesetzestext – § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 FernUSG
„Fernlehrgänge bedürfen der Zulassung. Das gleiche gilt für wesentliche Änderungen zugelassener Fernlehrgänge.“
Gesetzestext – § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FernUSG
„der Fernlehrgang nicht zur Erreichung des vom Veranstalter angegebenen Lehrgangsziels geeignet ist oder“
Der zweite Kasten ist einer der Gründe, aus denen die Zulassung zu versagen ist.
Unsere Einordnung: Die Zulassung ist eine staatliche Prüfung des Lehrgangs – unter anderem, ob er zum angegebenen Lehrgangsziel geeignet ist und ob die Vertragsbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (§ 12 Abs. 2 FernUSG). Wesentliche Änderungen am Lehrgang müssen ebenfalls zugelassen werden.
Was die Zulassung bedeutet – und was nicht
- Sie bedeutet: Der Lehrgang wurde von der ZFU geprüft und zugelassen. Er hat eine Registriernummer, die du nachprüfen kannst.
- Sie bedeutet nicht: dass eine Behörde deine Qualifizierung automatisch anerkennt. Zulassung nach FernUSG und Anerkennung nach Landesrecht (etwa § 8 AnFöVO NRW) sind zwei verschiedene Dinge. Über die Anerkennung entscheidet die zuständige Behörde.
Unser Lehrgang Basisqualifizierung mit 40 Unterrichtseinheiten ist bei der ZFU unter der Registriernummer 75882 zugelassen. Er hat Wissenschecks und ein Zertifikat am Ende – deshalb ist er Fernunterricht und brauchte die Zulassung.
Fortbildungen ohne Prüfung
Unsere Fortbildungen funktionieren anders: Sie enden ohne Prüfung, mit einem Rückblick zur Selbsteinschätzung und einer Teilnahmebescheinigung.
Unsere Einordnung: Ohne Überwachung des Lernerfolgs fehlt das zweite Merkmal aus § 1 Abs. 1 FernUSG. Die Fortbildungen sind deshalb kein zulassungspflichtiger Fernunterricht und tragen keine ZFU-Nummer. Das ist kein Qualitätsmangel, sondern eine andere Kursart: Sie dienen dem Auffrischen und Vertiefen im Rahmen der Fortbildungspflicht nach § 8 Abs. 5 AnFöVO NRW – mehr dazu im Ratgeber Fortbildungspflicht für Alltagshelfer.
Ist online überhaupt erlaubt?
Gesetzestext – § 8 Abs. 3 Satz 1 AnFöVO NRW
„Die Qualifizierungsinhalte müssen von geeigneten Personen vermittelt werden.“
Unsere Einordnung: § 8 AnFöVO NRW schreibt keine Präsenzform vor. Entscheidend sind Inhalte, Umfang und die Vermittlung durch geeignete Personen. Andere Länder regeln das teils anders – Brandenburg etwa schließt reine Selbstlernkurse aus. Siehe Anerkennung in anderen Bundesländern.
Häufige Fragen
Wie prüfe ich, ob ein Lehrgang wirklich zugelassen ist?
Lass dir die ZFU-Registriernummer nennen und frag im Zweifel direkt bei der ZFU nach.
Heißt „zugelassen“ auch „anerkannt“?
Nein. Die Zulassung nach FernUSG prüft den Lehrgang. Die Anerkennung als Qualifikation für ein Angebot zur Unterstützung im Alltag ist eine Entscheidung der zuständigen Behörde nach Landesrecht.
Warum haben eure Fortbildungen keine ZFU-Nummer?
Weil sie ohne Prüfung enden. Ohne Überwachung des Lernerfolgs liegt nach § 1 Abs. 1 FernUSG kein Fernunterricht vor, eine Zulassung ist dann nicht vorgesehen.
Quellen
Basisqualifizierung online machen
40 Unterrichtseinheiten nach § 8 AnFöVO NRW, im eigenen Tempo, mit Zertifikat. Die 30-UE-Variante für hauswirtschaftliche Unterstützung ist bald verfügbar.
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