Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung – was ist der Unterschied?
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Am Ende eines Kurses steht ein Dokument. Bei uns ist das entweder ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung. Das klingt ähnlich, sagt aber Verschiedenes aus – und das ist wichtig, wenn du das Dokument bei deinem Arbeitgeber oder einer Behörde vorlegst.
Der Unterschied in einem Satz
- Ein Zertifikat bestätigt, dass du eine Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen hast – mit Lernerfolgskontrolle.
- Eine Teilnahmebescheinigung bestätigt, dass du an einer Fortbildung teilgenommen hast – ohne Prüfung.
Das Zertifikat der Basisqualifizierung
Wer unsere Basisqualifizierung mit 40 Unterrichtseinheiten abschließt, bekommt ein Zertifikat. Es nennt unter anderem:
- die Qualifizierung („Basisqualifizierung nach § 45a SGB XI“) und den Umfang,
- die Inhalte der Basisqualifizierung,
- Ort und Datum der Ausstellung und die Unterschriften der fachlichen und der pädagogischen Leitung,
- die ZFU-Registriernummer 75882 des Lehrgangs,
- einen QR-Code zur Echtheitsprüfung.
Grundlage ist § 8 AnFöVO NRW. Der Anbieter, bei dem du arbeitest, muss deine Qualifikation sicherstellen:
Gesetzestext – § 8 Abs. 1 Satz 1 AnFöVO NRW
„Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die leistungserbringenden Personen eine für die Erbringung der Tätigkeit erforderliche Qualifikation vorweisen.“
Unsere Einordnung: „Vorweisen“ heißt in der Praxis: Es muss ein Nachweis da sein, den der Anbieter bei einer Prüfung vorlegen kann. Das Zertifikat ist dieser Nachweis.
Die Teilnahmebescheinigung der Fortbildungen
Unsere Fortbildungen enden mit einer Teilnahmebescheinigung. Sie nennt Thema und Umfang der Fortbildung und die vermittelten Kompetenzen als Stichpunkte.
Warum kein Zertifikat? Weil die Fortbildungen bewusst ohne Prüfung auskommen:
Gesetzestext – § 1 Abs. 1 FernUSG
„Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der
- der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
- der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.“
Unsere Einordnung: Eine Prüfung wäre eine Überwachung des Lernerfolgs. Ohne sie ist die Fortbildung kein zulassungspflichtiger Fernunterricht – und eine Bescheinigung über „erfolgreichen Abschluss“ wäre dann nicht ehrlich. Deshalb steht dort „Teilnahme“. Für die Fortbildungspflicht nach § 8 Abs. 5 AnFöVO NRW zählt, dass du teilgenommen hast und das Thema zu deiner Tätigkeit passt.
Gesetzestext – § 8 Abs. 5 AnFöVO NRW
„Die Anbieter haben sicherzustellen, dass die leistungserbringenden Personen über aktuelles tätigkeitsspezifisches und adressatengerechtes Wissen verfügen und an hierfür notwendigen Fortbildungen teilnehmen.“
Was Behörden sehen wollen
Die AnFöVO NRW schreibt nicht vor, wie ein Nachweis aussehen muss. Unsere Einordnung: Damit ein Nachweis nachvollziehbar ist, sollten mindestens Name, Thema, Umfang, Inhalte und Datum erkennbar sein – und es sollte sich prüfen lassen, dass das Dokument echt ist. Welche Form eine Behörde im Einzelfall erwartet, entscheidet sie selbst. Frag im Zweifel nach.
Echtheitsprüfung per QR-Code
Auf jedem Zertifikat und jeder Teilnahmebescheinigung steht ein QR-Code. Wer ihn scannt, landet auf unserer Echtheitsprüfung. Dort ist zu sehen, ob das Dokument von uns ausgestellt wurde – und dazu das Curriculum: bei der Basisqualifizierung die Module mit ihrem Umfang, bei Fortbildungen die Inhalte der Fortbildung. So kann ein Arbeitgeber oder eine Behörde nachvollziehen, was hinter dem Dokument steckt, ohne bei uns anzurufen.
Häufige Fragen
Ist eine Teilnahmebescheinigung weniger wert als ein Zertifikat?
Sie sagt etwas anderes aus. Für die Basisqualifizierung brauchst du einen Abschluss, für die Fortbildungspflicht genügt nach dem Wortlaut von § 8 Abs. 5 AnFöVO NRW die Teilnahme an notwendigen Fortbildungen.
Kann ich mein Zertifikat erneut herunterladen?
Ja, im eingeloggten Bereich findest du deine Zertifikate und Bescheinigungen als PDF.
Wird mein Zertifikat in jedem Bundesland anerkannt?
Das können wir nicht zusagen. Über die Anerkennung entscheidet die zuständige Behörde. Siehe Anerkennung in anderen Bundesländern.
Quellen
Basisqualifizierung online machen
40 Unterrichtseinheiten nach § 8 AnFöVO NRW, im eigenen Tempo, mit Zertifikat. Die 30-UE-Variante für hauswirtschaftliche Unterstützung ist bald verfügbar.
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