Für Unternehmen – Mitarbeiter qualifizieren und Fortbildungen nachweisen

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Du leitest einen Betreuungs- oder Alltagshilfedienst in NRW? Dann trägst du nach der AnFöVO NRW die Verantwortung dafür, dass dein Team qualifiziert ist und bleibt. Dieser Ratgeber zeigt, was die Verordnung verlangt und wie du es praktisch löst.

Deine Pflichten im Wortlaut

Die Qualifizierung ist eine Voraussetzung für die Anerkennung deines Angebots:

Gesetzestext – § 7 Abs. 1 Nr. 1 AnFöVO NRW

„die Leistungen durch angebotsbezogen qualifizierte Personen erbracht werden,“

Die Verantwortung für die Qualifikation liegt ausdrücklich bei dir als Anbieter:

Gesetzestext – § 8 Abs. 1 Satz 1 und 4 AnFöVO NRW

„Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die leistungserbringenden Personen eine für die Erbringung der Tätigkeit erforderliche Qualifikation vorweisen.“

„Darüber hinausgehende angebotsbezogene Qualifikationen haben die Anbieter sicherzustellen.“

Und das gilt nicht nur beim Einstieg, sondern laufend:

Gesetzestext – § 8 Abs. 5 AnFöVO NRW

„Die Anbieter haben sicherzustellen, dass die leistungserbringenden Personen über aktuelles tätigkeitsspezifisches und adressatengerechtes Wissen verfügen und an hierfür notwendigen Fortbildungen teilnehmen.“

Dein Leistungskonzept muss das abbilden:

Gesetzestext – § 7 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 AnFöVO NRW

„tätigkeitsgerechte Qualifikationen der leistungserbringenden Personen sowie Sicherstellung ihrer angemessenen Schulung und Fortbildung,“

Was das für deinen Alltag bedeutet

Unsere Einordnung:

  1. Vor oder kurz nach dem Start: Jede neue Kraft ohne Fachkraft- oder Pflegeausbildung braucht die Basisqualifizierung. Sie soll spätestens drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen sein (§ 8 Abs. 1 Satz 3). Plane das bei jeder Einstellung mit ein.
  2. Die richtige Variante wählen: 40 Unterrichtsstunden für Betreuung und Alltagsbegleitung, 30 nur für rein hauswirtschaftliche Unterstützung (§ 8 Abs. 3 und 4).
  3. Laufend fortbilden: Die Verordnung nennt keinen Stundenumfang. Lege im Konzept fest, wie du Fortbildung sicherstellst, und halte dich daran.
  4. Nachweise griffbereit halten: Die zuständige Behörde – in NRW die Kreise und kreisfreien Städte (§ 16 Abs. 1) – kann prüfen, ob die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ohne Dokumente kannst du das nicht belegen.

Ein sauberer Nachweis: was dazugehört

Unsere Einordnung: Für jede Kraft solltest du nachweisen können:

  • Name und Tätigkeitsbeginn,
  • die Basisqualifizierung mit Umfang, Inhalten und Abschlussdatum – oder den Nachweis, warum sie nicht nötig ist (Fachkraft, Pflegeausbildung, Qualifizierung nach § 53c SGB XI),
  • jede Fortbildung mit Datum, Thema und Umfang.

So unterstützt dich die Plattform

Mit einem Unternehmenskonto bei Alltagsheroes Lernen kannst du:

  • Kursplätze als Paket kaufen und flexibel an Mitarbeiter zuweisen,
  • den Fortschritt und die Abschlüsse pro Mitarbeiter im Dashboard sehen,
  • Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen als PDF herunterladen,
  • auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel bezahlen.

Jedes Dokument trägt einen QR-Code zur Echtheitsprüfung mit Curriculum – das hilft, wenn eine Behörde genauer nachfragt. Mehr dazu im Ratgeber Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung.

Passende Kurse: die Basisqualifizierung mit 40 Unterrichtseinheiten und unsere Fortbildungen auf der Kursübersicht. Die Basisqualifizierung für hauswirtschaftliche Unterstützung (30 UE) ist bald verfügbar – zur Vormerkung schreib an verwaltung@alltagsheroes.info.

Häufige Fragen

Muss ich die Basisqualifizierung selbst anbieten?

Nein. Die Verordnung verlangt, dass du sie sicherstellst. Die Inhalte müssen nach § 8 Abs. 3 Satz 1 von geeigneten Personen vermittelt werden – das kann auch ein externer Anbieter sein.

Wie lange muss ich Nachweise aufbewahren?

Eine Frist nennt § 8 AnFöVO NRW nicht. Bewahre die Nachweise mindestens so lange auf, wie die Person bei dir tätig ist, und beachte daneben deine arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Pflichten.

Kann ich Plätze kaufen und später zuweisen?

Ja. Im Unternehmenskonto kaufst du Plätze als Paket und weist sie deinen Mitarbeitern zu, wenn du sie brauchst.

Quellen

Basisqualifizierung online machen

40 Unterrichtseinheiten nach § 8 AnFöVO NRW, im eigenen Tempo, mit Zertifikat. Die 30-UE-Variante für hauswirtschaftliche Unterstützung ist bald verfügbar.

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